Wenn die Wiederherstellung nicht klappt…

Die großen rechtlichen Fragen des Altlastenprojekts haben wir mit dem Sanierungsvertrag beantwortet. Aber spätestens wenn es darum geht, dass die Baufirmen nach dem Bodenaustausch die abgerissenen Nebengebäude, Wege oder Grünanlagen wieder herstellen, gibt es oft Ärger. Und manchmal fragen sich die Grundstücksbesitzer: Müssen wir uns das eigentlich gefallen lassen? Sollten Sie solche Probleme haben, können Mitglieder genau diese Frage nun dem Rechtsfachmann des Altlastenvereins stellen.

Anwalt Christoph Kneissl wird im Rahmen von Sprechstunden juristisch Stellung nehmen. Der nächste Termine ist am Mittwoch, 11. Juni, von 19 Uhr an im Nebenzimmer des Neuschlößer Bürgersaals, Ahornweg 1. Für dringende Fälle sind zudem Gespräche im Rahmen der Vereins-Mitgliederversammlung am Donnerstag, 15. Mai, möglich, zu der Kneissl ebenfalls erscheint. Bitte melden sie sich kurz an, am besten per E-Mail: verein [at] altlast-neuschloss.de.

Probleme können Sie (vielleicht) vermeiden, wenn Sie folgende Tipps beachten.

Alles schriftlich: Lassen Sie sich nicht auf mündliche Vertröstungen ein wie: Keine Angst, das kriegen wir schon hin. Verlangen Sie alles schriftlich – und achten Sie darauf, dass nicht nur Ihr Wunsch, sondern auch dessen Umsetzung bestätigt wird.

Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich nicht einschüchtern mit Worten wie: Seien Sie doch froh, dass Sie überhaupt alles wieder aufgebaut bekommen. Sie haben einen Vertrag mit Land und Stadt – und ein Recht darauf, dass alles ordentlich gemacht wird. Verlangen Sie erst schriftlich Abhilfe im Bürgerbüro. Tut sich nichts, gehen Sie zum HIM-Projektleiter Ulrich Urban im gleichen Haus, wenden sich an Stephan Frech von der Stadtverwaltung – sowie an Verein und Projektbeirat.

Mängel in der Abnahme vortragen: In der Grundstücksabnahme tragen Sie alle Fehler vor. Achten Sie darauf, dass alles im Protokoll steht. Unterschreiben Sie erst, wenn alle Mängel beseitigt sind.