Kali-Chemie als Rechtsnachfolger?

Der SĂŒdhessen Morgen bespricht die Frage, ob die Kali-Chemie als Rechtsnachfolger der frĂŒheren chemischen Fabrik in Neuschloß fĂŒr die Sanierung haftbar gemacht werden kann. Anlass ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. MĂ€rz 2006.

„Das Gericht hatte im Fall eines badischen Salzbergwerks entschieden, dass der frĂŒhere Betreiber rĂŒckwirkend zur Sanierungsverantwortung herangezogen werden kann.“ Es sei allerdings fraglich, ob das Urteil auf Neuschloß ĂŒbertragbar ist. Die Stadt habe einen Umweltrechtler um eine Stellungnahme gebeten.