Treffen unbelastete Grundstücke

Während die Bauarbeiter derzeit mit der Sanierung des zweiten Abschnittes beginnen, laufen schon die Vorbereitungen für die verbleibenden Gebiete drei bis fünf. Darin liegen einige Grundstücke, die nicht zur Altlast erklärt wurden. Für die Planer ist das eine neue Situation; sie müssen überlegen, wie sie damit umgehen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es durchaus sein kann, dass ein als sauber gekennzeichnetes Grundstück während der Sanierung doch wenigstens teilweise von den Arbeiten betroffen sein kann. Sei es, dass beim Nachbarn bis zur Grenze Erde ausgetauscht und deshalb ein Streifen auf dem eigenen Grundstück in die Arbeiten mit einbezogen werden muss. Oder dass sich vielleicht sogar herausstellt, dass das eigene Grundstück wider Erwarten doch sanierungsbedürftig ist. Wie in diesen Fällen vorgegangen wird, darüber muss nach unserer Ansicht schon vorher Klarheit herrschen. Zum einem, damit die Anwohner ihre Rechte kennen. Zum anderen, damit die Arbeiten nicht wegen plötzlicher Vertragsverhandlungen ruhen müssen.
Der Verein Altlasten Neuschloß möchte über diese Dinge und Ihre Fragen gerne mit Ihnen reden.

Wir laden Sie ein zu einem Treffen am Montag, 24. April, um 19 Uhr in der Gaststätte “Zur Kurpfalz”, Forsthausstraße, in Neuschloß.

Mit dabei sein wird auch der Rechtsanwalt des Vereins, Christoph Kneissl, um die juristische Sicht der Dinge zu erläutern.

Wir hoffen auf Ihr Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen.

Der Vorstand
Carola Biehal, Dr. Günter Weidenauer, Michael Bayer